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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Plattform Helferwerk durch Vereine und Veranstalter, mit Auftragsbearbeitungsvereinbarung im Anhang.

1. Geltungsbereich und Begriffe

1.1 Diese AGB regeln die Nutzung der Online-Plattform «Helferwerk» (helferwerk.ch) zur Planung von Helfenden, Schichten und Events.

1.2 Anbieter ist der Verein Physical Crash, Wiesenstrasse 1, 5303 Würenlingen AG, Schweiz (nachfolgend «wir»). Kontakt: datenschutz [at] helferwerk [punkt] ch.

1.3 Kunde ist der Verein, die Organisation oder die Person, die einen Zugang zu Helferwerk bestellt (nachfolgend «Verein»). Helferwerk richtet sich an Vereine, Organisationen und Veranstalter, nicht an Konsumentinnen und Konsumenten.

1.4 Helfende sind die Personen, die sich beim Verein registrieren und in Schichten eintragen. Sie nutzen Helferwerk im Auftrag des Vereins; für sie gelten zusätzlich die Datenschutzerklärung und das Impressum des Vereins.

1.5 Abweichende Bedingungen des Vereins gelten nur, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen. Schriftlich heisst in diesen AGB auch per E-Mail.

2. Leistungen

2.1 Wir stellen dem Verein Helferwerk als Online-Dienst zur Verfügung (Software as a Service): Helferseiten unter einer Adresse des Vereins, Verwaltungsbereich, E-Mail-Versand und Speicherung der Daten. Eine Installation beim Verein ist nicht nötig.

2.2 Der Umfang richtet sich nach dem gewählten Paket (Starter, Verein, Pro) und allfälligen Zusatzmodulen. Inhalt, Grenzen und Preise der Pakete stehen auf helferwerk.ch und im Verwaltungsbereich unter «Paket & Module».

2.3 Wir entwickeln Helferwerk laufend weiter. Wir dürfen Funktionen ändern, ergänzen oder ersetzen, solange der vereinbarte Kernumfang erhalten bleibt. Fallen wesentliche Funktionen eines bezahlten Pakets weg, kündigen wir das mindestens 60 Tage im Voraus an; der Verein kann dann auf diesen Zeitpunkt kündigen.

2.4 Eine eigene Domain des Vereins (z. B. helfer.euerverein.ch) richten wir ein, sobald der Verein die DNS-Einträge nach unserer Anleitung gesetzt hat. Die Domain selbst bleibt Sache des Vereins.

3. Vertragsabschluss und Testphase

3.1 Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung des Vereins bestätigen (z. B. per E-Mail) oder den Zugang freischalten.

3.2 Wir können eine kostenlose Testphase gewähren. Ihre Dauer vereinbaren wir im Einzelfall. Endet sie ohne Kündigung, geht der Zugang in das vereinbarte Paket über; fehlt eine Vereinbarung, in das Paket Starter.

3.3 Die Person, die den Vertrag für den Verein abschliesst, bestätigt, dass sie dazu berechtigt ist.

4. Preise und Zahlung

4.1 Es gelten die Preise des gewählten Pakets zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Das Paket Starter ist kostenlos. Alle Preise in Schweizer Franken pro Jahr. Wir sind nicht mehrwertsteuerpflichtig; es wird keine MWST erhoben.

4.2 Wir stellen die Jahresgebühr zu Beginn jeder Vertragsperiode im Voraus in Rechnung. Zahlbar innert 30 Tagen.

4.3 Preisänderungen gelten jeweils ab der nächsten Vertragsperiode und werden mindestens 60 Tage vor deren Beginn angekündigt. Ist der Verein nicht einverstanden, kann er auf das Ende der laufenden Periode kündigen.

4.4 Bei Zahlungsverzug mahnen wir. Bleibt die Zahlung 30 Tage nach der Mahnung aus, dürfen wir den Zugang einschränken (Ziffer 12). Daten werden dabei nicht gelöscht.

4.5 Bereits bezahlte Gebühren werden bei einer Kündigung nicht anteilig zurückerstattet, ausser bei einer Kündigung durch uns ohne Verschulden des Vereins.

5. Laufzeit und Kündigung

5.1 Ein bezahltes Paket läuft jeweils ein Jahr ab Vertragsbeginn (bzw. ab Ende der Testphase) und verlängert sich danach automatisch um ein weiteres Jahr.

5.2 Der Verein kann jederzeit schriftlich auf das Ende der laufenden Vertragsperiode kündigen. Eine längere Mindestlaufzeit gibt es nicht.

5.3 Ein Wechsel in ein grösseres Paket ist jederzeit möglich; die Differenz rechnen wir anteilig ab. Ein Wechsel in ein kleineres Paket gilt ab der nächsten Vertragsperiode.

5.4 Das Paket Starter kann der Verein jederzeit kündigen. Wir können es mit einer Frist von 60 Tagen kündigen.

5.5 Wir können einen bezahlten Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten auf das Ende einer Vertragsperiode kündigen, z. B. wenn wir Helferwerk einstellen.

5.6 Beide Seiten können aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere bei schwerem Missbrauch (Ziffer 6) oder wiederholtem Zahlungsverzug.

6. Pflichten des Vereins

6.1 Der Verein nutzt Helferwerk nur für die Planung von Helfenden, Schichten und Events und hält sich an das geltende Recht.

6.2 Er bestimmt seine Administratorinnen und Administratoren, hält Zugangsdaten geheim und meldet uns einen Missbrauch sofort. Wir empfehlen die Zwei-Faktor-Anmeldung für alle mit Zugang zur Verwaltung.

6.3 Für die Daten seiner Helfenden ist der Verein verantwortlich (Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzgesetzes). Er sorgt insbesondere für eine korrekte Datenschutzerklärung und ein korrektes Impressum; Helferwerk stellt dazu Vorlagen bereit, die der Verein prüft und anpasst.

6.4 Der Verein ist für seine Inhalte verantwortlich (Texte, Bilder, Logos, Dateien, Mails). Er hat die nötigen Rechte daran. Inhalte, die gegen Gesetze oder Rechte Dritter verstossen, dürfen wir entfernen.

6.5 Nicht erlaubt sind insbesondere: Werbung oder Massenmails an Personen ohne Bezug zum Verein, das Umgehen von Paketgrenzen oder Sicherheitsmassnahmen, automatisierte Abfragen, die den Betrieb stören, und das Weiterverkaufen des Zugangs.

6.6 Entschädigungen an Helfende, Sozialversicherungen und Steuern sind Sache des Vereins. Helferwerk zeigt Hinweise (z. B. zur AHV-Grenze), rechnet aber nicht ab und ersetzt keine Beratung.

7. Verfügbarkeit, Wartung und Support

7.1 Wir betreiben Helferwerk mit der Sorgfalt eines gewissenhaften Anbieters und streben eine hohe Verfügbarkeit an. Eine bestimmte Verfügbarkeit sichern wir nicht zu.

7.2 Für Wartungen kann Helferwerk kurz nicht erreichbar sein. Grössere, planbare Arbeiten kündigen wir im Verwaltungsbereich an und legen sie wenn möglich ausserhalb von Event-Zeiten.

7.3 Support erhalten Vereine per E-Mail (support [at] helferwerk [punkt] ch), an Werktagen in der Regel innert 2 Arbeitstagen. Bei Störungen, die Events betreffen, reagieren wir so rasch wie möglich. Anleitungen stehen in der Verwaltung unter «Hilfe».

7.4 Wir sichern die Daten täglich verschlüsselt und bewahren die Sicherungen 30 Tage auf.

8. Datenschutz und Datensicherheit

8.1 Wir bearbeiten die Personendaten der Helfenden im Auftrag des Vereins als Auftragsbearbeiter (Art. 9 DSG). Die Einzelheiten regelt die Auftragsbearbeitungsvereinbarung im Anhang; sie ist Teil dieser AGB.

8.2 Die Daten liegen auf Servern in der Schweiz. Für den Betrieb setzen wir die im Anhang genannten Dienstleister ein.

8.3 Für die Daten, die wir als Anbieter selbst bearbeiten (Vertrags- und Rechnungsangaben, Anfragen, Besucherstatistik von helferwerk.ch), gilt die Datenschutzerklärung.

9. Daten bei Vertragsende

9.1 Der Verein kann seine Daten jederzeit selbst exportieren (Verwaltung → Einstellungen → Datenexport: Tabellen und Dateien).

9.2 Nach Vertragsende sperren wir den Zugang und löschen die Daten des Vereins nach 30 Tagen. In dieser Zeit stellen wir auf Wunsch einen Export bereit. Aus den Sicherungen verschwinden die Daten spätestens 30 Tage später.

9.3 Daten, die wir von Gesetzes wegen aufbewahren müssen (z. B. Rechnungen), bleiben bis zum Ablauf der Frist erhalten.

10. Rechte an Helferwerk

10.1 Alle Rechte an Helferwerk (Software, Marke, Design, Anleitungen) bleiben bei uns. Der Verein erhält für die Vertragsdauer ein nicht übertragbares Recht, Helferwerk für seine eigenen Zwecke zu nutzen.

10.2 Die Daten und Inhalte des Vereins gehören dem Verein. Wir nutzen sie nur, um Helferwerk für ihn zu betreiben.

10.3 Wir dürfen den Namen und das Logo des Vereins als Referenz nennen, sofern der Verein dem nicht widerspricht.

11. Haftung

11.1 Wir haften für Schäden, die wir absichtlich oder grobfahrlässig verursachen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit das Gesetz es erlaubt.

11.2 Die Haftung ist pro Vertragsjahr auf die vom Verein für dieses Jahr bezahlte Jahresgebühr begrenzt. Beim kostenlosen Paket Starter ist die Haftung ausgeschlossen, soweit das Gesetz es erlaubt.

11.3 Wir haften nicht für indirekte Schäden und Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Ausfälle bei Dritten (z. B. Internetanbieter, Mailempfänger), höhere Gewalt sowie Schäden aus Inhalten oder Fehlbedienung des Vereins.

11.4 Die Haftung für Personenschäden und zwingende gesetzliche Haftung bleiben vorbehalten.

12. Sperrung

Wir dürfen den Zugang ganz oder teilweise sperren, wenn der Verein trotz Mahnung nicht bezahlt (Ziffer 4.4), gegen Ziffer 6 verstösst oder die Sicherheit von Helferwerk gefährdet ist. Wir informieren den Verein vorher, ausser bei dringender Gefahr. Die Daten bleiben erhalten.

13. Änderungen der AGB

Wir können diese AGB ändern. Änderungen teilen wir mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail an die Administratorinnen und Administratoren mit. Ist der Verein nicht einverstanden, kann er auf das Inkrafttreten kündigen; sonst gelten die neuen AGB als angenommen.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG).

14.2 Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters in Würenlingen AG, soweit kein zwingender Gerichtsstand gilt.

14.3 Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen gültig. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die dem Zweck am nächsten kommt.

14.4 Diese AGB gelten ab 1. November 2026.

Anhang: Auftragsbearbeitungsvereinbarung

Diese Vereinbarung regelt, wie wir Personendaten im Auftrag des Vereins bearbeiten (Art. 9 DSG; soweit anwendbar Art. 28 DSGVO). Der Verein ist Verantwortlicher, wir sind Auftragsbearbeiter.

A1. Gegenstand und Dauer. Wir bearbeiten die Daten nur, um Helferwerk für den Verein zu betreiben, während der Vertragsdauer und bis zur Löschung nach Ziffer 9 der AGB.

A2. Betroffene Personen und Daten.

Betroffene Daten
Helfende, Platzhalter, Mitglieder von Partnervereinen Name, E-Mail, Telefon, Geburtsdatum, Sprache, Organisation, Tags, Schichten und Anmeldungen, Warteliste, Anwesenheit und Check-in, Antworten auf Zusatzfragen, Bons, Verdienste und Auszahlungen, IBAN (verschlüsselt)
Administratoren und Team des Vereins Name, E-Mail, Rollen, Anmeldedaten, Zwei-Faktor (verschlüsselt), Protokoll ihrer Aktionen inkl. IP-Adresse
Kontaktpersonen von Organisationen Name, E-Mail, Telefon, Zahlungsangaben (verschlüsselt)

Besonders schützenswerte Daten sieht Helferwerk nicht vor. Der Verein erfasst solche nur, wenn nötig (z. B. Allergien in Zusatzfragen), und informiert die Helfenden darüber.

A3. Weisungen. Wir bearbeiten die Daten nur nach den Weisungen des Vereins. Die Weisungen ergeben sich aus diesen AGB und aus den Einstellungen und Handlungen des Vereins in Helferwerk. Halten wir eine Weisung für rechtswidrig, melden wir das.

A4. Vertraulichkeit. Alle Personen, die bei uns Zugriff auf die Daten haben, sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Zugriff auf Vereinsdaten nehmen wir nur für Betrieb und Support; ein Support-Zugang wird im Protokoll des Vereins vermerkt und ist zeitlich begrenzt.

A5. Datensicherheit. Wir treffen angemessene technische und organisatorische Massnahmen, insbesondere:

  • Hosting in der Schweiz, verschlüsselte Verbindungen (HTTPS)
  • Strikte Trennung der Vereine in der Datenbank, mit automatischen Tests
  • Rollen und Rechte pro Person, Zwei-Faktor-Anmeldung (für die Plattform Pflicht, für Vereine wählbar)
  • Verschlüsselte Speicherung von IBAN, Zwei-Faktor-Geheimnissen und Zahlungsangaben; Kennwörter nur als Hash
  • Protokoll aller Verwaltungsaktionen, nicht veränderbar
  • Tägliche, verschlüsselte Sicherungen (AES-256), 30 Tage aufbewahrt
  • Begrenzung von Anmeldeversuchen, Sicherheits-Header, regelmässige Updates

A6. Unterauftragsbearbeiter. Der Verein ist einverstanden, dass wir folgende Dienstleister einsetzen:

Dienstleister Zweck Ort der Daten
Infomaniak Network SA, Genf Hosting, Datenbank, Sicherungen Schweiz
Microsoft (Office 365) Versand der E-Mails EU/Schweiz; Übermittlung in die USA möglich, Microsoft ist unter dem Swiss-US Data Privacy Framework zertifiziert

Neue oder ersetzte Unterauftragsbearbeiter kündigen wir mindestens 30 Tage im Voraus an. Der Verein kann aus wichtigem Grund widersprechen; kommt keine Lösung zustande, kann er auf diesen Zeitpunkt kündigen. Wir verpflichten die Dienstleister auf denselben Datenschutz.

A7. Unterstützung. Wir unterstützen den Verein bei Anfragen von Betroffenen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Herausgabe). Vieles erledigt der Verein selbst in Helferwerk (Profil bearbeiten, Helfer löschen, Export). Anfragen, die direkt bei uns eingehen, leiten wir an den Verein weiter.

A8. Verletzungen der Datensicherheit. Erfahren wir von einer Verletzung der Datensicherheit, die Daten des Vereins betrifft, informieren wir den Verein so rasch wie möglich, spätestens innert 72 Stunden, und unterstützen ihn bei einer allfälligen Meldung an den EDÖB und an Betroffene.

A9. Rückgabe und Löschung. Bei Vertragsende gilt Ziffer 9 der AGB: Export durch den Verein, Löschung nach 30 Tagen, aus den Sicherungen spätestens 30 Tage später.

A10. Kontrolle. Wir geben dem Verein auf Anfrage die Auskünfte, die er zum Nachweis der Einhaltung braucht. Kontrollen vor Ort vereinbaren wir mit angemessener Vorankündigung; Kosten trägt der Verein, ausser es zeigt sich ein Verstoss von uns.

A11. Vorrang. Bei Widersprüchen zwischen AGB und dieser Vereinbarung geht sie für Fragen des Datenschutzes vor.

Gültig ab 1. November 2026 · Impressum · Datenschutz

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